VERTRAGS- UND STORNOBEDINGUNGEN Nr. 12 welche für jede Buchung bei uns verbindlich sind:
Bei einer Buchung muß innerhalb von 1 Woche 20% Anzahlung (minimum 200 Euro) geleistet werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Buchung zu annullieren, sofern die Anzahlung nicht fristgerecht eingeht. Die Verpflichtung zur Zahlung von 20% (Minimum 200 Euro) als Stornogebühr bleibt bestehen. Die Restzahlung kann 1 Monat vor Ankunft überwiesen werden oder bei Ankunft in bar erfolgen.
Teilen Sie uns bitte 2 Wochen vor Anreise Ihre Flugdaten (Buchstaben und Ziffern) und voraussichtliche Ankunftszeit mit.
Die Wohnungen dürfen nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden.
Tiere sind nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt.
Am Abreisetag muß die Wohnung bis spätestens 11:00 Uhr geräumt sein.
PAUSCHALIERTE STORNOKOSTEN ODER TERMINÄNDERUNG:
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1.
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a) Bei einer Stornierung ab Buchungstag bis 6 Monate vor Anreise 20% Stornokosten. b) Vom 6. Monat bis zum 4. Monat vor der Ankunft 50% Stornokosten. c) Vom 4. Monat bis zum Ankunftstag 90% Stornokosten. Dem Kunden bleibt es ausdrücklich vorbehalten, geringere Kosten nachzuweisen. |
| 2. | Bis 6 Monate vor der Ankunft ist kostenlose Terminänderung möglich, danach die gleichen Kosten wie bei Stornierung. |
| 3. | Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung für die nicht genutzte Zeit. |
| 4. | Storno oder Terminänderungen müssen schriftlich erfolgen. Wir empfehlen per Einschreiben damit Sie, bei Bedarf, das Eingangsdatum nachweisen können. Maßgebend für die Wahrung der Fristen, ist das Eingangsdatum beim Empfänger. |
Salvatorische
Klausel:
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit dieses Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke werden die Parteien eine angemessene Regelung treffen, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, soweit sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht, von der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit Kenntnis gehabt hätten.
Wir empfehlen Ihnen eine Reise-rücktrittskosten-versicherung.